Die Ausführung von Heizölbehältern erfolgt als Rechteckbehälter gemäß §19i des Wasserhaushaltgesetzes und
wird werk- oder vor-Ort-gefertigt.
Die Absicherung bei wassergefährdenden Stoffen erfolgt mittels Leckwarnsicherung oder Auffangwannen.
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Leistungsanforderung [ ... Heizölbehälter ... ]
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